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Berlin: (hib/MIK/AW) Die Bundesregierung wird den integrierten Ansatz des Programms Soziale Stadt fortsetzen und auf eine weitere Stärkung der übergreifenden Kooperation hinwirken. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (17/2234) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/1794). Ziel des Programms Soziale Stadt sei es, problematischen Entwicklungen entgegenzutreten, heißt es weiter. Für die Umsetzung des Programms und somit auch für die Auswahl der Gebiete seien die Länder und Kommunen zuständig. Dadurch werde gewährleistet, dass über den notwendigen Bedarf vor Ort entschieden werde.
Die Bundesregierung habe mit den bestehenden sechs Förderprogrammen und deren inhaltlichen Profile der städtebaulichen Förderschwerpunkte klar definiert. Die Einhaltung der bundespolitischen Schwerpunkte werde durch den Bund anhand der vorzulegenden Landesprogramme einschließlich der dazu gehörenden Begleitinformationen geprüft.
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