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Berlin: (hib/HLE/AW) Für die Bundesregierung besteht kein Anlass, die staatliche Aufsicht über private Kreditvergabeseiten im Internet über das bestehende Maß hinaus auszuweiten. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2268) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1832) mitteilt, liegen keine Informationen über Missbrauchs- oder Betrugsfälle in Zusammenhang mit Betrieb oder Nutzung von Plattformen für private Kreditvergabe (”Peer-to-Peer-Lending“) vor. Derzeit werde die gewerbsmäßige Vermittlung von Darlehen nach Maßgabe der Gewerbeordnung beaufsichtigt und bedürfe einer Erlaubnis nach der Gewerbeordnung. Voraussetzung der Erlaubnis ”ist das Vorliegen der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Zuverlässigkeit und geordneter Vermögensverhältnisse“, schreibt die Bundesregierung.
Wie es in der Antwort weiter heißt, sind mehrere Varianten der privaten Kreditvergabe im Internet bekannt geworden. Einige Plattformen würden lediglich als Vermittler zwischen Kreditsuchenden und möglichen Geldgebern fungieren. Andere würden zusätzliche Funktionen wie Bonitätsüberprüfungen und Mahnwesen übernehmen. Außerdem gebe es Plattformen, die Kreditsuchende an eine Transaktionsbank. Dort werde auch die Schufa-Überprüfung vorgenommen. Die Transaktionsbank verkaufe ihre über die vermittelnde Internetplattform erhaltenen Kreditforderungen an Geldgeber.
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