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Berlin: (hib/AW/HIL) Die Bundeswehr hat zwischen dem 1. Januar und 31. März 2010 zehnmal Amtshilfe im Inland nach Artikel 35 des Grundgesetzes geleistet. Die teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2281) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit (17/1924). Zudem seien im gleichen Zeitraum zwölf sanitätsdienstliche Unterstützungsleistungen bei protokollarischen Anlässen oberster Bundesbehörden und vier Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter erbracht worden.
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