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Berlin: (hib/BOB/AW) Ob die Bundesregierung beabsichtigt, auch bei Visaverfahren in nationaler Zuständigkeit eine schriftliche Begründungspflicht bei Ablehnung einzuführen, möchte die Linksfraktion wissen. In einer Kleinen Anfrage (17/2277) verweist sie darauf, dass das Aufenthaltsgesetz keine Begründung oder Rechtshilfebelehrung enthalte bei Versagen des Visums. Dies ist nach Auffassung der Fraktion nicht hinnehmbar.
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