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Berlin: (hib/HLE/MIK) Das Volumen der insgesamt hinterzogenen Steuern ist nicht bekannt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2289) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/2004) mitteilt, ist der starke Anstieg der Zahl der strafbefreienden Selbstanzeigen seit dem Ankauf von Steuer-CDs Gegenstand von Erörterungen auf Bund-Länder-Ebene. Es solle eine gesetzliche Neujustierung der strafbefreienden Selbstanzeige vorgenommen werden.
In diesem Zusammenhang begrüßt die Regierung ein Urteil des Bundesgerichtshofes. Wie der Bundesgerichtshof sei sie der Auffassung, dass sukzessives und taktisches Vorgehen bei der Selbstanzeige nicht belohnt werden darf. Straffreiheit darf nur derjenige erwarten, der sich in vollem Umfang steuerehrlich macht“, schreibt die Regierung.
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