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Berlin: (hib/ELA/BOB) Die von der Bundesregierung geplante Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Regelung ist von Experten bei der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag einhellig begrüßt worden. Zahlreiche andere arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die ebenfalls in dem diskutierten Gesetzentwurf der Regierung (17/1945) enthalten sind, stießen auf ein geteiltes Echo. Gegenstand der Anhörung war zudem ein arbeitsmarktpolitischer Antrag der SPD-Fraktion (17/2321).
Die Kurzarbeitergeld-Regelung habe vielen Firmen geholfen, ihre Beschäftigten zu halten, sagte Frank Iwer von der IG Metall. Es seien jedoch noch nicht alle Unternehmen vom beginnenden Aufschwung erfasst. Daher sei es ”wichtig, noch zwei Jahre gegenzusteuern“, sagte der Gewerkschafter. Der Einzelsachverständige Prof. Matthias Knuth führte aus, ”offenbar sind die Mitnahmeeffekt gering“, insofern könne das Instrument in seinen Augen auch komplett entfristet werden.
Die geplanten Maßnahmen bei der freiwilligen Versicherung in der Gesetzlichen Arbeitslosenversicherung wurden unterschiedlich aufgenommen. Insbesondere der Beitragsanstieg war umstritten. Befürworter eines Anstiegs waren jene Experten, die die derzeitige Diskrepanz zwischen Beitrag und Leistung kritisierten. Torsten Petrak von der ”Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände“, berichtete, dass heute mit einem Beitrag von gut 17 Euro pro Monat ein Anspruch von monatlich 1.000 bis 1.200 Euro Arbeitslosengeld erreicht werden. Ein Pflichtversicherter müsse rund 3.000 Euro brutto verdienen, um auf diese Summe zu kommen und hätte einen wesentlich höheren Beitrag zu zahlen. Daher sei es richtig, dass die Regierung durch ihre Änderungen das Verhältnis von Beitrag zu Leistung wieder stärker wahre. Johannes Jakob vom Deutschen Gewerkschaftsbund hatte zwei Anregungen: Um die geplante Beitragserhöhung etwas abzufedern, sollte der reduzierte Beitragssatz nicht – wie geplant- 12 Monate gelten, sondern 24 oder gar 36 Monate. Zum zweiten solle die Leistungshöhe nicht von der Qualifikation abhängen. Michael Hirschler vom Deutschen Journalistenverband e.V. befürchtete, dass durch die höheren Beiträge immer weniger Selbständige die freiwillige Versicherung wählen werden und sah ”ein Versiegen dieser Regelung“ ab 2012.
Umstritten blieben auch die Vermittlungsgutscheine: Während Petrak (BDA) sagte, es mache ”durchaus Sinn, private Arbeitsvermittler verstärkt einzusetzen“, beurteilte Jakob (DGB) das Instrument kritisch. 50 Prozent der Personen, die über einen Gutschein vermittelt würden, seien bereits nach 6 Monaten wieder arbeitslos; 25 Prozent würden in Leiharbeit vermittelt. Letzteres sollte in seinen Augen nicht über das Gutschein-Modell honoriert werden. Christian Rauch von der Bundesagentur für Arbeit (BA) berichtete, dass im vorigen Jahr 400.000-500.000 Gutscheine ausgegeben worden seien - 50.000 davon wurden eingelöst. Dieses Instrument sei ”eine Möglichkeit unter vielen“. Seine Vorschläge: Es solle künftig stärker ins das Ermessen des BA-Mitarbeiters gelegt werden, ob ein Gutschein nützlich sei oder nicht. Zudem sollte die Vergütung für die Vermittlung marktgerechter ausgestaltet werden.
Die geplanten Regelungen zu den Transfergesellschaften waren ebenfalls umstritten. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das sogenannte Profiling ausschließlich durch die BA durchgeführt werden soll. Vertreter von DGB und IG Metall bezweifelten, dass die Kapazitäten der BA dafür ausreichen würden. Iwer (IG Metall): ”Das ist nicht praktikabel.“ Der Einzelsachverständige Roland Kohsiek beurteilte die geplante ”systematische Einbeziehung“ der BA zwar positiv, regte jedoch an, dass die ”primäre Verantwortung“ für die Beschäftigten bei der Transfergesellschaft liegen sollte. Rauch (BA) begrüßte, dass die Qualität der Transfergesellschaften künftig eine größere Rolle spielen soll und dass es durch die neuen Regeln mehr Anreize gebe, schneller Arbeit aufzunehmen. Rauch sieht darin eine ”deutliche Verbesserung des Instruments bezüglich der Effizienz“.
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