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Berlin: (hib/STO/HIL) Insgesamt 126.156 Ausländer sind Ende Mai in Deutschland der sogenannten ”Residenzpflicht“ für Asylsuchende und Geduldete unterlegen. Davon waren 38.934 Asylsuchende beziehungsweise abgelehnte Asylbewerber sowie 87.222 ”vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt wurde (Geduldete)“, wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/2261) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/1911) hervorgeht.
Darin verweist die Bundesregierung darauf, dass der Aufenthalt von asylsuchenden Ausländern seit 1982 kraft Gesetzes auf den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde beschränkt ist. Für abgelehnte Asylbewerber bestehe die räumliche Beschränkung bis zur Ausreise fort. Der Aufenthalt geduldeter Ausländer werde laut Aufenthaltsgesetz räumlich auf das Gebiet des Landes beschränkt, wobei weitere Bedingungen und Auflagen angeordnet werden können. Zur jeweiligen Umsetzung dieser Beschränkungen durch die Länder hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben keinen vollständigen Überblick.
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