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Berlin: (hib/JFR/HIL) Die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit sind für die Agenturen für Arbeit bindend. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/2283) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2003) hervor. Die Regierung hat nach eigenen Angaben keine Kenntnis davon, dass in der ARGE Leipzig die Anrechnung des Einkommens von Tagespflegepersonen nicht – wie von der fragenden Fraktion behauptet – nach den vorgesehenen Sonderregelungen vorgenommen wird, heißt es in der Antwort weiter, die geschilderte Praxis sei ihr erst durch die Anfrage bekannt geworden.
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