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Berlin: (hib/JFR/HIL) Die Bundesregierung kennt die Problematik der Deckungslücke bei privat krankenversicherten Hartz-IV-Beziehenden. Dies geht aus ihrer Antwort (17/2284) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/1873) hervor. Hartz-IV-Beziehende, die privat krankenversichert sind, müssten mehr als die Hälfte ihres Regelsatzes aufwenden um ihre Versicherungsbeiträge zu zahlen, beklagt Die Linke. Trotz staatlicher Zuschüsse bleibe bei einer Versicherung im Basistarif der privaten Krankenversicherung eine Deckungslücke von 183,09 Euro.
Die Regierung beabsichtige, so zügig wie möglich einen entsprechenden Lösungsvorschlag vorzulegen, schreibt sie in ihrer Antwort. Mögliche Lösungswege seien zum Beispiel die Begrenzung des Betrages, den Bezieher von Arbeitslosengeld-II an private Krankenkassen zahlen müssen, oder die Überführung der Betroffenen in gesetzliche Krankenversicherungen.
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