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Berlin: (hib/HLE/K.T.) Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat am Mittwoch auf Wunsch der Koalitionsfraktionen die weitere Beratung des von CDU/CSU-Fraktion und FDP-Fraktion gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurfs zur Änderung des Gesetzes über die Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (17/1954) vertagt. Damit entfällt auch die für Donnerstag vorgesehene abschließende Beratung im Deutschen Bundestag. Mit dem Gesetzentwurf wird das Ziel verfolgt, die Prüfkompetenzen des Normenkontrollrates auszuweiten. Das beim Bundeskanzleramt angesiedelte Gremium soll in Zukunft nicht nur die Bürokratiekosten von Gesetzentwürfen, sondern alle Regelungsfolgen (”Erfüllungsaufwand“) prüfen. Dieser Erfüllungsaufwand soll auch bei Gesetzentwürfen, die aus der Mitte des Bundestages kommen, auf Antrag einer Fraktion geprüft werden.
Dagegen hatten in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses mehrere Sachverständige Einwände erhoben. Sie sahen unter anderem Probleme im Zusammenhang mit dem freien Mandat der Bundestagsabgeordneten.
Die SPD-Fraktion hatte im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie bereits einen Änderungsantrag eingebracht, in dem Anregungen aus der Anhörung aufgegriffen werden. Danach soll der Normenkontrollrat nur noch dann Gesetzentwürfe aus der Mitte des Bundestages prüfen, wenn die den Gesetzentwurf einbringende Fraktion dies selbst verlangt. Außerdem verlangt die SPD-Fraktion eine eindeutige Definition des Begriffes ”Erfüllungsaufwand“.
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