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Berlin: (hib/JFR/HIL) Die Umsetzung des neuen Pflegebegriffs ist Thema einer Großen Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2219). Eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung sei dringend notwendig, da der ihr zugrunde liegende Pflegebegriff zu eng ist, schreibt die Fraktion. Benachteiligt werden den Abgeordneten zufolge vor allem Menschen mit demenziellen Erkrankungen, geistigen Behinderungen und ältere Menschen. Der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs habe bereits im Mai 2009 konkrete Vorschläge für die Umsetzung eines neuen Pflegebegriffs geliefert.
Die Abgeordneten wollen in ihrer 79 Einzelfragen umfassenden Vorlage unter anderem wissen, ob die Regierung plant den dem Sozialgesetzbuch XI zugrunde liegenden Pflegebegriff zu überarbeiten und in welchen Teilschritten eine solche Umsetzung erfolgen soll. Die Fraktion erkundigt sich außerdem nach dem durchschnittlichen Eigenanteil an den Pflegekosten, sowie nach Deckungslücken in der Pflegeversicherung. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, ob den Sozialgesetzbüchern XI und XII zukünftig ein einheitlicher Pflegebegriff zugrunde liegen wird und wie die Umsetzung des neuen Pflegebegriffs finanziert werden soll. Auch über die Auswirkungen einer Umsetzung des Pflegebegriffs auf die Arbeitssituation der Beschäftigten in der Pflegebranche wollen die Abgeordneten informiert werden.
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