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Berlin: (hib/STO/HIL) Die Koalitionsfraktionen sehen im neuen ”Swift“-Abkommen zwischen der EU und den USA zur Übermittlung von Bankkunden-Daten an die Vereinigten Staaten ein ”respektables Verhandlungsergebnis“. Das Abkommen enthalte ”deutliche Verbesserungen zum Daten- und Rechtsschutz gegenüber dem Interimsabkommen“, das im Februar vom Europäischen Parlament abgelehnt worden war, heißt es in einem Antrag (17/2431) der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion, der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Dies betreffe unter anderem die ”enge Zweckbindung auf Terrorismusbekämpfung, effektive Missbrauchsvorkehrungen oder die Datennutzung unter engen Tatbestandsvoraussetzungen“. So würden etwa der Umfang der an die USA zu übermittelnden Daten weiter eingeschränkt, die Speicherungs- und Löschungsvorschriften präzisiert und die Betroffenenrechte ausgebaut.
In dem Antrag wird zugleich darauf verwiesen, dass die EU-Kommission in den Verhandlungen mit der US-Regierung nicht sämtliche Vorgaben aus ihrem Verhandlungsmandat habe umsetzten können, beispielsweise hinsichtlich eines justiziellen Rechtsschutzes oder der Verkürzung der Höchstspeicherdauer. Zugleich begrüßen die Koalitionsfraktionen in der Vorlage die Bemühungen der EU um ein allgemeines Datenschutzabkommen mit den USA für die polizeiliche Kooperation und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen.
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