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Berlin: (hib/ELA/STO) Die Bundesregierung wird ”voraussichtlich Ende November 2010“ einen Bericht über die Lage älterer Beschäftigter vorlegen. Dies schreibt sie in der Antwort (17/2271) auf eine Große Anfrage der Fraktion Die Linke (17/169), die sich nach der Beschäftigungssituation Älterer, ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage und der Rente ab 67 erkundigt hatte. Über das Thema wird am Freitag im Bundestagsplenum debattiert.
Der Bericht werde von nun an alle vier Jahre erfasst, so wie es den gesetzlichen Vorschriften der sogenannten Bestandsprüfungsklausel entspreche, die im Zusammenhang mit der Anhebung des Rentenzugangsalters festgeschrieben worden war, heißt es in der Antwort. ”Der Bericht selbst hat keine rechtsbindende Wirkung“, betont sie, ”sondern dokumentiert eine Einschätzung der Bundesregierung darüber, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze in der Rentenversicherung weiterhin vertretbar ist“. Diese sei ”geltendes Recht“, schreibt die Regierung. Auch der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Ralf Brauksiepe (CDU), habe klargestellt, ”dass die Berichtspflicht der Bundesregierung nicht bedeutet, dass die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Vorbehalt steht“.
Es sei davon auszugehen, dass sich nicht nur die durchschnittliche Lebenszeit, sondern vor allem auch die Spanne eines gesunden und leistungsfähigen Alters erhöhe, heißt es in der Vorlage weiter. Die Anhebung der Regelaltersgrenze sei ein verbindliches Signal an Gesellschaft und Wirtschaft, sich der veränderten Potentiale älterer Arbeitnehmer bewusst zu werden und entsprechend zu handeln. In einer Gesellschaft, in der der Anteil älterer Menschen wächst, müssten auch die Arbeitsbedingungen zunehmend altersgerecht gestaltet werden. Die Anhebung der Altersgrenzen diene auch als Instrument zur Sicherstellung der nachhaltigen Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Stabilität des Arbeitsmarktes und vor allem auch die positive Entwicklung in den Jahren zuvor zeige sich in besonderem Maße bei der Beschäftigung Älterer, führt die Regierung aus. Auch die Zahl der älteren Arbeitslosen sei in den Jahren 2006 bis 2008 deutlich gesunken und die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Älteren deutlich gestiegen. Die Beschäftigungsquote der Älteren habe sich in den vergangenen Jahren erheblich erhöht, schreibt die Regierung. Es ist sei daher schwer verständlich, vor welchem Hintergrund in den Vorbemerkungen der Fragesteller die Aussage getroffen werde, ”dass sich die Beschäftigungssituation Älterer in den kommenden Jahren sogar noch verschlechtern dürfte“.
Konkret ist die Erwerbstätigenquote der 50- bis unter 65-Jährigen laut Bundesregierung von 19,9 Prozent im Jahr 2000 auf 35 Prozent im Jahr 2008 gestiegen. Die Erwerbstätigenquote beschreibt den Anteil der Erwerbstätigen einer Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung derselben Altersgruppe. Einen positiven Einfluss auf die Beschäftigungsquote Älterer hätten insbesondere die rückläufige Zahl älterer Arbeitsloser, eine steigende Erwerbsneigung, Wirtschaftswachstum, die demografisch bedingte Alterung des Erwerbspersonenpotenzials, ein späterer Rentenzugang sowie vielfältige Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes gehabt.
Die Bundesregierung bemühe sich um gute Rahmenbedingungen für die Erwerbschancen älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt, heißt es weiter. Dazu gehörten insbesondere auch die Abkehr von der Frühverrentungspraxis und die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen als verbindliches Signal an Wirtschaft und Gesellschaft, dass die Älteren gebraucht werden.
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