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Berlin: (hib/STO/KTK) Die ”Sicherheitsgesetze und Verordnungen gegen den Terrorismus seit September 2001“ sind Gegenstand einer Antwort der Bundesregierung (17/2366) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2104). Darin listet die Regierung unter anderem 18 Rechtsnormen auf, die innerstaatlich im Zeitraum vom September 2001 bis Mai 2010 ”mit dem alleinigen oder maßgeblichen Ziel der Terrorismusbekämpfung oder zumindest aus dessen Anlass“ erlassen worden seien. Darunter befinden sich etwa das ”Gesetz zur Finanzierung der Terrorbekämpfung“ vom Dezember 2001, das ”Terrorismusbekämpfungsgesetz“ vom Januar 2002, das ”Gemeinsame-Dateien-Gesetz“ vom Dezember 2006, das ”Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz“ vom Januar 2007 und das ”Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“ vom Dezember 2008.
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