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Berlin: (hib/STO/KTK) Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben keine bilateralen Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen mit der Türkei aufgenommen. Durch die Erteilung des Mandats an die EU-Kommission zur Verhandlung und zum Abschluss eines EU-Rückübernahmeabkommens seien Verhandlungen über ein bilaterales Rückübernahmeabkommen aus europarechtlichen Gründen nicht möglich, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2381) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2221).
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