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Berlin: (hib/MIK/KTK) Die grundsätzliche Entscheidung für den Ausbau des Stichkanals Bolzum-Hildesheim ist in Regierungsabkommen zwischen dem Bund und den Ländern Niedersachsen und Hamburg verbindlich vereinbart worden. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2313) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2075). Eine neue Nutzen-Kosten-Berechnung sei daher nicht erforderlich, heißt es weiter. Eine frühzeitige Einbindung der betroffenen Gemeinden in die Planungen vor Beantragung des Planfeststellungverfahren werde unterstützt.
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