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Berlin: (hib/JFR/ELA) Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte von Opfern von Zwangsverheiratung vorlegen. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem entsprechenden Antrag (17/2491). Unter anderem sollen nach Vorstellung der Abgeordneten Zwangsverheiratungen in §31 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes als Härtefall anerkannt werden. Die Fraktion fordert außerdem die Initiierung einer dauerhaften Bund-Länder-Arbeitsgruppe ”Zwangsverheiratung“. Im Bereich der Prävention soll die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern und Frauen- und Migrantinnenorganisationen Aufklärungskampangen entwickeln und finanzieren.
Zwangsverheiratungen seien schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, welche außerdem die Würde der Betroffenen, ihre persönliche Freiheit und selbstbestimmte Lebensführung sowie den Grundsatz der Gleichberechtigung von Frauen und Männern verletzten, schreiben die Abgeordneten. Die Bundesregierung müsse deshalb nicht nur gesetzgeberisch tätig werden, sondern auch ein koordiniertes Vorgehen in den Bereichen Prävention und Intervention gewährleisten.
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