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Berlin: (hib/MPI/ELA) Der Rabatt, den Apotheken gesetzlichen Krankenkassen für rezeptpflichtige Arzneimittel gewähren müssen, ist von 2,30 Euro um 55 Cent auf 1,75 Euro gesenkt worden. Dies sei von der zuständigen Schiedsstelle im Dezember 2009 rückwirkend zum 1. Januar 2009 entschieden worden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1894) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/1716), die sich auf bestehende und geplante Arzneimittelregelungen bezieht. Die Höhe des Rabatts ist laut Sozialgesetzbuch seit 2007 jährlich vertraglich anzupassen; bei Nichteinigung entscheidet eine Schiedsstelle.
Ferner heißt es in der Antwort, die Regierung prüfe eine nationale Regelung zur Verpflichtung von Pharmaunternehmen, alle klinischen Studien zu veröffentlichen – und zwar unabhängig davon, ob sie für die Zulassung benötigt wurden oder nicht. Die Regierung weist darauf hin, dass derzeit die EU eine Veröffentlichungsverpflichtung in einer europäischen Datenbank vorbereite. Dies werde aber noch eine Weile in Anspruch nehmen. Es sei ”noch nicht klar, in welcher Form die Ergebnisse in diese Datenbank einfließen sollen und wie diese später konkret aussieht“.
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