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Berlin: (hib/MPI) Die SPD-Fraktion setzt sich für ein neues Verständnis von Pflege und für ein neues Begutachtungsverfahren für pflegebedürftige Menschen ein. In einem Antrag (17/2480) verlangen die Abgeordneten von der Bundesregierung, dazu einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einzuführen. Seit Januar 2009 liege der Abschlussbericht des Beirats zur Überprüfung des Begriffs vor, seit Mai 2009 gebe es zudem Vorschläge des Gremiums zur Umsetzung, heißt es darin. Im Koalitionsvertrag hätten sich CDU/CSU und FDP zu einer differenzierteren Definition der Pflegebedürftigkeit bekannt und angekündigt, die erarbeiteten Vorschläge zu überprüfen. Die SPD-Fraktion fordert, den Bundestag zu unterrichten, zu welchen Ergebnissen diese Prüfung geführt habe.
Ferner müsse die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung einer neuen Definition von Pflege vorlegen. Ziel sei es, von der bisher fast vollständigen Ausrichtung auf körperbezogene Hilfeleistungen wegzukommen. So sollten Personen mit psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen besser berücksichtigt werden. An Stelle der bisher drei sollten fünf Pflegestufen rücken. Es gehe um das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe. Die Abgeordneten verlangen, der Gesetzentwurf müsse den bereits Pflegebedürftigen einen Bestandsschutz für die Leistungen aus der Pflegeversicherung nach jetzigem Recht einräumen. Zudem sei das Zusammenspiel von ambulanter und stationärer Versorgung zu verbessern.
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