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Berlin: (hib/JFR/MPI) Seit der Rentenüberleitung im Jahr 2002 folgen die Renten in den neuen Ländern grundsätzlich den dortigen Löhnen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/2572) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/1913) hervor. Die Bundesregierung habe in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die noch bestehenden Unterschiede bei der Rentenberechnung in den Rechtskreisen Ost und West zu überwinden und ein einheitliches Rentensystem einzuführen.
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