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Berlin: (hib/HLE/KTK) Nach Ansicht der Bundesregierung gibt es keine negativen Auswirkungen der umsatzsteuerlichen Freigrenze für Kleinunternehmen. Mit dieser Freigrenze, die zur Zeit bei einem Jahresumsatz von 17.500 Euro liegt, solle in erster Linie der Verwaltungsaufwand für Kleinunternehmer und Finanzverwaltung reduziert werden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/2497) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2239). Außerdem werde für Kleinunternehmer der Anreiz gesenkt, ”die angebotene Leistung auf dem Schwarzmarkt zu vertreiben“. Wie viele Unternehmen von der Freigrenze profitieren, kann die Bundesregierung nicht sagen.
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