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Berlin: (hib/JFR/KTK) Im Jahr 2009 wurden insgesamt 1.480 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eingeleitet. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/2510) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2236) hervor. Die Zollverwaltung habe kein grundsätzliches Prüfungsrecht nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Im Jahr 2009 hat es laut Bundesregierung 472.542 Personenbefragungen und 51.600 Arbeitgeberprüfungen nach Paragraph 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes gegeben.
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