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Berlin: (hib/HLE/AW) Eine Bewertung von Länderaktivitäten und von Unterrichtsmaterialien werde durch die Bundesregierung nicht vorgenommen, heißt es in der Antwort der Regierung (17/2063) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/1869) zur Akzeptanz der sexuellen Vielfalt an Schulen und Berufsschulen. Während die Fraktion in einer Vorbemerkung die Auffassung vertritt, dass die sexuelle Vielfalt in der Gesellschaft längst nicht von allen Menschen akzeptiert werde, heißt es in der Vorbemerkung zur Antwort der Bundesregierung, Menschenrechtsverletzungen aufgrund der sexuellen Identität würden nicht nur internationale Menschenrechtsverträge verletzen, ”sondern auch ganz allgemein die gemeinsamen Vorstellungen von Humanität, über die wir uns als Menschheit definieren“.
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