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Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Finanzbeiträge der EU zum Internationalen Fonds für Irland. Mit einem Gesetzentwurf (17/2629) will sie die innerstaatlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass der deutsche Vertreter im Rat dem Vorschlag für die genannte Verordnung zustimmen darf.
Dieser regelt die finanzielle Beteiligung der Union an dem 1986 von den Regierungen Irlands und Großbritanniens geschaffenen Internationalen Fonds für Irland (2007-2010). Ziel des Fonds ist es laut Bundesregierung, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern sowie die Kontakte, den Dialog und die Versöhnung zwischen Nationalisten und Unionisten in ganz Irland zu unterstützen. Nach Auffassung der Bundesregierung sollte die Europäische Union das mit dem Fonds verfolgte Ziel unterstützen und auch weiterhin finanzielle Beiträge dazu leisten.
Der deutsche Vertreter im Rat darf dem Vorschlag nicht zustimmen, wenn kein Gesetz gemäß Artikel 23 Absatz 1 des Grundgesetzes in Kraft getreten ist.
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