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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse darüber, wie viele Hausdurchsuchungen wegen einer nicht erlaubten Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks durchgeführt wurden. Die Verhältnismäßigkeit einer Hausdurchsuchung sei aber in jedem Einzelfall zu prüfen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/2586) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/2358).
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