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Berlin: (hib/DIX) Nach Angaben der Bundesregierung unterstützt diese die EU-Kommission fachlich und technisch bei der Überwachung der Umsetzung der EG-Verordnung Nr. 1924/2006. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/2644) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2504) hervor. Zudem unterrichte eine eingerichtete Arbeitsgruppe der European Food Safety Authority monatlich über Arbeitsplanung und Verfahrensstände. Betroffene Verbände und Unternehmen hätten die Möglichkeit, sich über beantragte Claims auf der Internetseite der EU-Kommission und der European Food Safety Authority zu informieren.
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