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Berlin: (hib/HLE/STO) Für die Zweckgesellschaft zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen des europäischen Stabilisierungsmechanismus gibt es eine Verpflichtungsermächtigung bis zu einer Höhe von 5,5 Millionen Euro. Wie aus einer von der Bundesregierung vorgelegten Unterrichtung (17/2689) zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2010 hervorgeht, dient das Geld als Zuschuss für den laufenden Betrieb der im Zusammenhang mit dem europäischen Stabilisierungsmechanismus geschaffenen Gesellschaft (European Financial Stability Facility). Eine weitere Verpflichtungsermächtigung über 3 Millionen Euro betrifft einen Zuschuss zum Wiederaufbau der vom Erdbeben zerstörten Ortskirche St. Pietro Apostolo in Onna (Italien). Zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben gehören auch die Kosten der Bundesversammlung, die in der Unterrichtung mit zusammengerechnet 705.000 Euro angegeben werden.
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