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Berlin: (hib/MIK/BOB) Die Angaben des XVI. und XVII. Hauptgutachtens der Monopolkommission sind nicht vergleichbar, da diese zwischen den beiden Berichten einen konzeptionellen und methodischen Wechsel vorgenommen habe. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2699) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/2618).
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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