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Berlin: (hib/MIK/AW) Derzeit sind belastbare Aussagen über die Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 nur ”eingeschränkt“ möglich. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2696) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2564).
Als das Unternehmensteuerreformgesetz im Jahr 2007 verabschiedet wurde, seien das Ausmaß und die Auswirkungen der sich anbahnenden Finanz- und Wirtschaftskrise nicht absehbar gewesen, heißt es weiter. Um den krisenverschärfenden Wirkungen einzelner Maßnahmen entgegenzuwirken und um das langsam aufkeimende Wirtschaftswachstum zu beschleunigen, habe der Gesetzgeber einige durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 eingeführte Regelungen bereits zeitnah und zielgerichtet angepasst. Hier weist die Regierung vor allem auf das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung und das Wachstumsbeschleunigungsgesetz hin.
Zur Zeit befasse sich eine von der Bundesregierung einberufene Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen mit den finanziellen Problemen der Kommunen und in diesem Zusammenhang mit der Gewerbesteuer. Daneben stände das wichtige Ziel der Steuervereinfachung im Mittelpunkt der Arbeiten, heißt es in der Antwort.
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