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Berlin: (hib/AW/STO) Der Bundesrat will den Vollzug im Unterhaltsvorschussrecht verbessern und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/2584) vorgelegt. Dieser sieht vor, dass die Informationsquellen zur Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs eines Kindes gegen Unterhaltsschuldner, der nach dem Unterhaltsvorschussgesetz durch ein Bundesland eingefordert wird, durch die Einführung eines automatisierten Datenabgleichs und Kontenabrufs ausgeweitet werden. Diese Möglichkeit hat sich nach Ansicht der Länderkammer bereits beim BAföG und beim Wohngeld als wirksames Mittel zur Verhinderung missbräuchlicher Inanspruchnahme bewährt.
Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz werden Kinder alleinerziehender Elternteile bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres von den Bundesländern finanziell unterstützt, wenn der andere Elternteil sich seiner Unterhaltspflicht entzieht, dieser nur unzureichend nachkommen kann oder verstorben ist. Nach Angaben des Bundesrates sind die Möglichkeiten, einen Unterhaltsschuldner in Regress zu nehmen, oftmals nur unzureichend. So habe die Rückgriffquote im Jahr 2008 im Bundesdurchschnitt bei lediglich 19,5 Prozent gelegen. Ausgaben von rund 846,3 Millionen Euro hätten Einnahmen von nur 164,7 Millionen Euro entgegen gestanden.
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