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Berlin: (hib/AW/STO) Das deutsche Isaf-Kontingent in Afghanistan hat im Zeitraum vom Sommer 2002 bis Ende März 2007 33 Personen vorläufig in Gewahrsam genommen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2551) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1847) mit. Die Personen seien aus unterschiedlichen Gründen vorläufig in Gewahrsam genommen worden. Diese reichten vom Diebstahl bis hin zu Bedrohungen und Anschlägen auf die Isaf-Truppen.
Nach Angaben der Regierung ist die Bundeswehr nach den geltenden Isaf-Einsatzregeln berechtigt, Angehörige feindlicher Kräfte vorübergehend in Gewahrsam zu nehmen. Personen, die an Feindseligkeiten gegenüber den Isaf-Truppen oder gegen die afghanische Staatsgewalt teilnehmen, seien keine Kombattanten und könnten dementsprechend strafrechtlich verfolgt werden. Gemäß der Isaf-Einsatzregeln würden in Gewahrsam genommene Personen nach 96 Stunden entweder freigelassen oder den afghanischen Behörden übergeben.
Die Regierung führt weiter an, dass das deutsche Isaf-Kontingent seit dem ”Befehl zur Behandlung von Personen, die bei Auslandseinsätzen von deutschen Soldatinnen oder Soldaten in Gewahrsam genommen werden“, vom 26. April 2007 keine weiteren Personen mehr in Gewahrsam genommen hat. Dieser Befehl sieht eine umfangreiche und detaillierte Dokumentation über die Freilassung und Übergabe von in Gewahrsam genommenen Personen vor. Für die Ingewahrsamnahmen vor April 2007 liegen nach Angaben der Regierung keine vergleichbaren Dokumentationen vor.
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