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Berlin: (hib/AW/STO) Der Gesetzentwurf zur Anhebung der Altersgrenze vom 12. auf das 14. Lebensjahr zum Bezug von Unterhaltsvorschuss befindet sich in der Ressortabstimmung und wird wegen der angespannten Haushaltslage vorerst nicht weiter verfolgt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2337) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2080) mit. Nach dem geltenden Unterhaltsvorschussgesetz erhalten Kinder alleinerziehender Eltern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs finanzielle Unterstützung, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt, dazu nicht in der Lage oder verstorben ist.
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