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Berlin: (hib/MIK/STO) Bei der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes werden auch verbraucherrechtliche Themen (Missbrauch von Rufnummern, unlauterer Telefonwettbewerb) aufgegriffen werden. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2694) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2599). Bei der Bundesnetzagentur seien vom August 2009 bis Juli 2010 insgesamt 57.000 Beschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs und unerlaubter Telefonwerbung eingegangen. Eine Schätzung der Dunkelziffer sei nicht möglich.
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