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Berlin: (hib/MIK/STO) Bei der Umsetzung der Maßnahmen gegen Steuerflucht und Steueroasen ist die im OECD-Standard enthaltene Verpflichtung, auf Ersuchen Informationen zu erteilen, die voraussichtlich erheblich für die Besteuerung im ersuchenden Staat sind, ein deutlicher Fortschritt bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2743) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2602).
Da dieser Standard erst im März 2009 von allen OECD-Mitgliedsstaaten sowie allen Finanzzentren anerkannt wurde, werde seine umfassende Umsetzung ”zwangsläufig“ eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, heißt es. Weiter ist die Bundesregierung bestrebt, möglichst viele Verhandlungen zu Doppelbesteuerungs- oder Informationsaustauschabkommen noch in der laufenden Legislaturperiode aufzunehmen. Ob und wann Verhandlungen erfolgen würden, hänge auch von der Zustimmung und Terminplanung der Verhandlungspartner ab, schreibt die Regierung.
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