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Berlin: (hib/STO/ELA) Im ”bahnpolizeilichen Aufgabenbereich der Bundespolizei“ wird laut Bundesregierung an rund 300 Standorten, also Bahnhöfen und Haltepunkten, Videoüberwachung beziehungsweise –aufzeichnung eingesetzt. Wie die Regierung in ihrer Antwort (17/2750) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2349) erläutert, werden dazu zirka 3.000 Kameras verwendet, die der Deutschen Bahn AG gehören.
In ihrer Antwort geht die Regierung auch auf die Frage ein, wie viele Personen seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 von gezielten Videoüberwachungsmaßnahmen zur Verhinderung oder Aufdeckung terroristischer Straftaten und Aktivitäten betroffen waren. Danach wurden seitdem vom Bundeskriminalamt insgesamt 42 ”Maßnahmen der gezielten Videoüberwachung“ vorgenommen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat den Angaben zufolge ”im Bereich des islamistisch motivierten Terrorismus seit dem 11. September 2001 insgesamt 794 Personen zur Aufklärung von terroristischen Bestrebungen gezielt mit Maßnahmen der Videoüberwachung beobachtet“.
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