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Berlin: (hib/MIK/MPI) Nach der vom Europäischen Parlament am 17. Juni 2010 in erster Lesung behandelten Richtlinie zur Änderung der bestehenden EU-Prospektrichtlinie gelten neue Anforderungen an die Prospektzusammenfassung bei Finanzdienstleistungen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2756) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2685).
Danach sollen darin künftig die wesentlichen Informationen enthalten sein, um es Anlegern zu ermöglichen, das Wesen und die Risiken der ihnen angebotenen Wertpapiere zu verstehen und zu entscheiden, welche Wertpapierangebote sie bei ihrer Anlagenentscheidung in Betracht ziehen, heißt es in der Antwort. Der genaue Inhalt der Prospektzusammenfassung sei aktuell noch nicht bekannt.
Im Laufe der Verhandlungen habe die Bundesregierung deutlich gemacht, dass Anlegerschutz- und information ein hohes Schutzgut darstelle. Sie habe die möglichen Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen und Unternehmen mit geringer Marktkapitalisierung nur unter der Bedingung zugestimmt, dass der Anlegerschutz und die Anlegerinformation hierdurch nicht beeinträchtigt werde.
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