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Berlin: (hib/TYH/BOB) Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über die Beteiligung deutscher Unternehmen an großflächigen Landnahmen in Entwicklungsländern. Es gebe zudem keine Verpflichtung, das Engagement in Landfonds oder die Spekulation mit Agrarprodukten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu melden, teilt sie in ihrer Antwort (17/2779) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2705) mit. Danach werden Anträge auf Investitionsgarantien nach ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen Gesichtspunkten geprüft. Auch Vorschläge für Entwicklungspartnerschaften – etwa zur Förderung von Technologien zur Verwendung von Pflanzenöl – würden nach ihren Auswirkungen auf Nutzungs- und Eigentumsrechte beurteilt. Darin sehe man den ”entscheidenden Punkt für eine Zu- oder Absage“.
Laut ihrer Antwort unterstützt die Regierung seit Ende vergangenen Jahres die Entwicklung von freiwilligen Leitlinien zur verantwortungsbewussten Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten im Rahmen der ”Food and Agriculture Organization“ der Vereinten Nationen sowohl fachlich als auch finanziell. Der Dialog mit Partnerregierungen, Investorenländern, Banken und Firmen sei ein ”effektives Mittel“, diese Ziele in der Praxis umzusetzen.
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