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Berlin: (hib/ELA/AW) Eine Absenkung der Wohnstandards für Hartz-IV-Bezieher ist von der Bundesregierung nicht beabsichtigt. Dies schreibt sie in der Antwort (17/2784) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/2701). Die Regierung betont, dass nach einem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgelegten Regelungsvorschlag sich die Angemessenheit der Unterkunftskosten weiterhin unmittelbar an den Gegebenheiten des örtlichen Wohnungsmarktes orientieren soll - in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes. Maßstab sei nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Verhältnisse des unteren Standards des örtlichen Wohnungsmarktes.
Das BMAS habe am 21. Juli 2010 einer Arbeitsgruppe der Länder und den kommunalen Spitzenverbänden bereits diesen Regelungsvorschlag vorgelegt, schreibt die Regierung. Er soll Ende August 2010 mit den Ländern erörtert werden. Ein entsprechender Referentenentwurf ist für den Herbst 2010 geplant, die Regelungen könnten dann am 1. Januar 2011 in Kraft treten.
Der Vorschlag sehe die Einführung einer Satzungsermächtigung für die Leistungen für Unterkunft und Heizung im Sozialgesetzbuch II vor, heißt es weiter. Die Kommunen sollten durch Landesgesetz ermächtigt werden, durch ihre Kommunalvertretungen für ihr Gebiet eine Satzung zu erlassen, mit der sie Grenzwerte oder gegebenenfalls auch Pauschalen für die regional angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten bekannt machen. Im Sozialgesetzbuch II beziehungsweise den ausführenden Landesgesetzen solle nur der gesetzliche Rahmen geschaffen werden. Die konkrete Ausgestaltung der Frage, was als angemessene Wohnkosten anzusehen ist, solle hingegen den Kommunen obliegen.
Die Arbeitsgruppe sei darauf ausgerichtet gewesen, die Vorgaben des Koalitionsvertrages der Regierungsparteien umzusetzen. Danach sollen laut Regierung die Regelungen zu den Kosten der Unterkunft und Heizung unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten transparent und rechtssicher ausgestaltet werden. Es gebe keine Festlegungen des Bundes zur Wohnungsgröße als Voraussetzung für die Bewilligung von Fördermitteln, schreibt die Regierung. Die Praxis in den Ländern sei unterschiedlich. Eine Übersicht über die förderfähigen Wohnungsgrößen der einzelnen Länder existiere nicht, heißt es in der Antwort.
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