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Berlin: (hib/ELA/AW) Bei grenzüberschreitenden Entsendungen müssen arbeits- und sozialrechtlichen Schutzbestimmungen des nationalen und europäischen Rechts unbedingt eingehalten werden. Dies betont die Bundesregierung in der Antwort (17/2781) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2707), die einen Fall aus der Presse als Anlass für ihre offiziellen Fragen genommen hatte. In der ”Frankfurter Rundschau“ vom 25. Juni 2010 wurde laut Fragesteller geschildert, wie das Enterprise Europe Network einer tschechischen Firma dabei geholfen habe, das deutsche Arbeitsrecht zu umgehen: Sie habe der Firma geraten, ihre Beschäftigten als selbständige Unternehmer anzumelden, um so die notwendige Arbeitserlaubnis in Deutschland zu umgehen. Von diesem Rat sei die Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation so begeistert gewesen, schreibt die Linksfraktion in der Anfrage, dass sie es in ihrem Juni-Newsletter als ”Erfolgsgeschichte“ veröffentlicht habe. Das Brisante an dem in der ”Frankfurter Rundschau“ geschilderten Fall sei, dass das Enterprise Europe Network dem EU-Kommissar für Industrie und Unternehmen unterstehe und die Exekutivagentur nicht nur von der EU-Kommission eingerichtet worden sei, sondern dort sogar Kommissionsbeamte gemeinsam mit Fachleuten aus der Privatwirtschaft arbeiteten.
Die Sach- und Rechtslage dieses Falles werde derzeit geprüft, schreibt die Regierung in ihrer Antwort. Neben der Anfrage an die EU-Kommission habe sie Stellungnahmen der deutschen Botschaft in Prag sowie der Deutsch-Tschechischen Industrie- und Handelskammer eingeholt. ”Soweit hier und auch bereits öffentlich bekannt, handelt es sich bei der Firma Solára um einen Familienbetrieb, der Dachfenster und Verglasungen aus eigener Produktion anbietet“, heißt es weiter. Nach vorliegenden Informationen arbeite die in der ”Frankfurter Rundschau“ genannte Jitka Rysavá im Zentrum für regionale Entwicklung der Tschechischen Republik und habe ein Buch zur ”Beschäftigung von Ausländern und Entsendung von Beschäftigten ins Ausland“ veröffentlicht. Die Deutsch-Tschechische Industrie- und Handelskammer hat der Bundesregierung zufolge mitgeteilt, dass sie bisher weder Kontakt zu Jitka Rysavá noch zur Firma Solára hatte und es in der tschechischen Presse bisher keine Reaktionen auf die Meldung in der ”Frankfurter Rundschau“ gegeben habe.
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