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Berlin: (hib/BOB/MIK) Wenn Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Serbien die 2008 aufgestellten EU-Bedingungen im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität erfüllen, kann die Visumpflicht für den betreffenden Staat aufgehoben werden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2754) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2684) mit.
Weiter heißt es, eine entsprechende EU-Verordnung sehe verschiedene Kriterien vor, die für die Beurteilung der Aufrechterhaltung beziehungsweise die Aufhebung der Visapflicht für Staatsangehörige aus Drittstaaten heranzuziehen sind. Dazu zählten insbesondere die illegalen Einwanderung, die öffentliche Ordnung und Sicherheit sowie die Außenbeziehungen der Union zu dem betreffenden Drittstaaten. Einen Aspekt bei der Beurteilung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit stelle auch das Maß an Organsierter Kriminalität des betreffenden Drittstaaten dar.
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