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Berlin: (hib/JMM/BOB) Unternehmen steht es in Deutschland grundsätzlich frei zu entscheiden, mit welchem Personal sie ihre unternehmerischen Ziele verfolgen. Dies gelte auch für den Einsatz von Zeitarbeitskräften, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2789) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2718). Voraussetzung sei die Beachtung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Die AMBAU Personalservice GmbH in Cuxhaven, auf die sich die die Linksfraktion in ihrer Anfrage kritisch bezieht, verfüge über eine derartige Genehmigung, teilt die Bundesregierung mit. Die Linksfraktion hatte behauptet, dass der betreffende Windanlagenbauer Stammbeschäftigte durch Leiharbeitskräfte ersetzt. Im Hinblick auf mögliche gesetzliche Änderungen im Bereich der Zeitarbeit sei innerhalb der Bundesregierung noch keine abschließende Entscheidung getroffen worden, heißt es in der Antwort.
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