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Berlin: (hib/BOB/KTK) Die Strafbarkeit ungeschützter Sexualkontakte HIV-infizierter Menschen interessiert die Fraktion Die Linke. In einer Kleinen Anfrage (17/2852) verweist sie auf Österreich: Das dortige Justizministerium sehe es als mit dem Strafrecht nicht vereinbar an, HIV-Positive, die sich einer retroviralen Therapie unterziehen, wegen ungeschützten Geschlechtsverkehrs strafrechtlich zu belangen. Zur Begründung führt sie an, dass das Ansteckungsrisiko in diesem Fall sehr gering sei.
In Deutschland könnten demgegenüber HIV-Infizierte, die ihre Sexualpartner beim ungeschützten Sex anstecken, wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden, heißt es in der Anfrage. Ein aktuelles Beispiel sei der Fall der Sängerin Nadja Benaissa. Die Fraktion möchte unter anderem wissen, wie viele Personen seit 1982 wegen der Übertragung des HI-Virus strafrechtlich verurteilt worden sind.
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