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Berlin: (hib/KAK/MIK) Über mögliche finanzielle Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Rumänien aus dem Clearingvertrag von 1939 möchte sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (17/2849) informieren. Die Parlamentarier interessieren sich unter anderem dafür, ob die Bundesregierung ihre Ansicht über die Auslegung des Pariser Friedenvertrages von 1947 teilt. Nach Meinung der Linksfraktion enthält dieser eine Feststellung, dass sich die Verzichtsklausel nicht auf Zahlungsverpflichtungen bezieht, die aus Verpflichtungen und Abkommen entsprangen, die vor Kriegsbeginn datieren.
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