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Berlin: (hib/CPW/MIK) Zur weiteren Verbesserung des Klimaschutzes sollen die Anforderungen an Treibstoffe neu festgesetzt werden. Dazu legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (17/2866) zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vor. Damit sollen die erforderlichen Rechtsverordnungsermächtigungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie vom 23. April 2009 über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen geschaffen werden. Diese EU-Richtlinie verpflichte die Mitgliedsstaaten bis Ende 2010 Ottokraftstoff mit bis zu zehn Prozent Ethanol auf den Markt zu bringen, so die Bundesregierung. Darüber hinaus sehe die Richtlinie vor, dass für Fahrzeuge, deren Motoren zehn Prozent Ethanol im Kraftstoff nicht vertragen, sicherzustellen sei, dass mindestens bis zum Jahr 2013 Kraftstoffe mit einem maximalen Sauerstoffgehalt von 2,7 Prozent und einem maximalen Ethanolgehalt von fünf Prozent in Verkehr gebracht würden.
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