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Berlin: (hib/CPW/MIK) Die Herstellung der Barrierefreiheit im Luftverkehr ist ein dynamischer Prozess, der nur schrittweise und unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vollzogen werden kann. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2882) auf die kleine Anfrage (17/2747) der Fraktion Die Linke. Trotz erheblicher Fortschritte bestehe weiterhin Handlungsbedarf für mehr Barrierefreiheit, so die Antwort. Die Finanzierung der Flughafeninfrastruktur und Flugzeugkabinen auch hinsichtlich der Herstellung einer barrierefreien Umwelt erfolge aber durch die Unternehmen und nicht durch den Bund, heißt es weiter.
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