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Berlin: (hib/MPI/TYH) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Versorgung von Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt verbessern. In einem Antrag (17/2924) verlangen die Abgeordneten, das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) so zu ändern, dass Patienten im Anschluss an einen Klinikaufenthalt bei Bedarf Anspruch auf Pflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung haben. Dies solle auch nach bestimmten ambulanten medizinischen Behandlungen, etwa Chemotherapien, der Fall sein.
Zur Begründung heißt es in dem Antrag, das im Jahr 2003 eingeführte ”Diagnosebezogene Fallgruppensystem“ (DRG) habe zu einer geringeren stationären Verweildauer geführt. Auch wenn die Befürchtung ”blutiger Entlassungen“ und ”massenhafter Drehtüreffekte“ nicht eingetroffen sei, schränke der Gesundheitszustand mancher Patienten nach einer Klinikbehandlung ”die selbstständige Bewältigung“ des Alltags ”teilweise massiv“ ein. Deshalb müsse die gesetzliche Grundlage für die häusliche Krankenpflege geändert werden, betonen die Grünen.
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