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Berlin: (hib/JOH) Deutschland setzt sich weltweit für alle Kernthemen der internationalen Menschenrechtspolitik ein, unter anderem für bürgerliche und politische Rechte, die Rechte von Kindern, Frauen und Minderheiten sowie wirtschaftliche und soziale Rechte. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrem Neunten Bericht über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen (17/2840), der dem Bundestag jetzt vorliegt. Der Bericht informiert über alle menschenrechtspolitischen Aktivitäten der Regierung im In-und im Ausland sowie über die Entwicklungen im internationalen und europäischen Menschenrechtssystem. Berichtszeitraum ist vom 1. März 2008 bis zum 28. Februar 2009.
Erstmals ist der Bericht in einen innen- und außenpolitischen Teil aufgeteilt. Die Bundesregierung ist damit dem Wunsch des Bundestages gefolgt, der eine ausführlichere Darstellung innenpolitischer Vorgänge mit menschenrechtlicher Relevanz gefordert hatte. Im dritten Teil des 134 Seiten starken Berichts stellt die Regierung die Entwicklung der Menschenrechtslage in rund 70 Staaten dar und beschreibt Maßnahmen der deutschen und europäischen Menschenrechtspolitik in diesen Staaten. Ein Schwerpunkt liegt diesmal auf dem Thema ”Indigene Völker“. Der vierte Teil besteht aus dem ”Aktionsplan Menschenrechte 2010 bis 2012“ der Bundesregierung. Darin legt die Regierung die Prioritäten ihrer deutschen Menschenrechtspolitik in diesem Zeitraum dar. So will sie unter anderem internationale menschenrechtliche Gremien und Überwachungsorgane wie den VN-Menschenrechtsrat stärken und Straflosigkeit bekämpfen. Weiterhin will sie für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe eintreten und auf die Einhaltung der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung drängen.
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