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Berlin: (hib/ELA/JOH) Die Hartz-IV-Regelsätze sind so auszugestalten, dass sie dem sozialstaatlichen Gebot der Deckung des sozio-kulturellen Existenzminimums für ein menschenwürdiges Leben für alle Menschen Rechnung tragen. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/2921), der am Donnerstag kommender Woche in erster Lesung vom Bundestag beraten wird. i der Neufestlegung der Regelsätze, die das Bundesverfassungsgericht bis Ende des Jahres angemahnt hatte, sei auf pauschale Abschläge zu verzichten. Bildungsausgaben sowie Gesundheitsausgaben sollten mit in die Ausgabenermittlung einbezogen werden, schreiben die Parlamentarier. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche sollen auf eine Berechnungsgrundlage gestellt werden, die deren altersspezifischen und besonderen entwicklungsbedingten Bedarf berücksichtigt, heißt es weiter.
Die Grünen fordern weiterhin, dass die Ermittlung der Bedürfnisse und die Festlegung der Bedarfe nachvollziehbar und transparent angelegt sein sollte. Dabei sei die Aussagekraft der Daten der untersten 20 Prozent der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe hinsichtlich der Bedarfsdeckung kritisch zu hinterfragen und mit typischen Warenkörben abzugleichen. Es müsse geprüft werden, in welchen Bereichen die allgemeine, bedürftigkeitsunabhängige Bereitstellung von Sachleistungen wie Schulbüchern, Schulmittagessen und Zugängen zu Kultur eine chancen- und bedarfsgerechte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am gesellschaftlichen Leben gewährleisten könne.
Die Regierung soll darüber hinaus den Ausbau der Bildungs- und Betreuungs-infrastruktur voranbringen, so dass gerade auch für Kinder aus finanzschwachen und bildungsfernen Schichten die Teilnahme sichergestellt sei, fordern die Grünen. Städte und Gemeinden müssten durch eine aufgabengerechte Finanzausstattung und eine Stärkung der Gemeindesteuern die Voraussetzung für eine nachhaltige Förderung der Kinder- und Jugendhilfe erhalten, heißt es in dem Antrag weiter. Bei der Gewährung von Sachleistungen und der eventuellen Einführung anderer Instrumente wie etwa einer Chipkarte müsse die Kooperation mit den Ländern und Kommunen gewährleistet sein, so dass sie bislang existierende Modelle sinnvoll ergänzen würden.
Die bisher bekannt gewordenen Pläne der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, ein so genanntes ”Bildungspaket“ für Kinder im Sozialgeldbezug mit Hilfe einer Chipkarte aufzulegen, würden den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht, begründen die Parlamentarier ihren Vorstoß. Bevor Ministerin von der Leyen Überlegungen zu Chipkarten oder sonstigen Zahlungsmethoden anstelle, sei sie in der Pflicht, eine verfassungskonforme Berechnung der Regelsätze für Kinder, Jugendliche und Erwachsene durchzuführen, heißt es weiter.
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