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Berlin: (hib/ELA/JOH) Die Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums gilt nicht nur für die ”Grundsicherung für Arbeitsuchende“ nach dem Sozialgesetzbuch II, sondern für alle Grundsicherungsleistungen. Dies schreibt die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/2934) und fordert, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ”bis zu dessen Abschaffung“ ebenfalls an diesem Leistungsniveau auszurichten. In dem Papier stellen die Parlamentarier konkrete Forderungen für einen Gesetzentwurf zur Neubestimmung der Hartz-IV-Regelsätze auf. Das Bundesverfassungsgericht stelle klar, dass das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum durch einen gesetzlichen Anspruch verwirklicht werden müsse, schreibt die Linksfraktion. Es sei daher die Pflicht des Gesetzgebers, die maßgeblichen Regelungen selbst zu treffen. Eine Regelsatzverordnung des fachlich zuständigen Ministeriums genüge diesen Ansprüchen nicht.
Zudem sei die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigen, dass das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum dem Grunde nach unverfügbar sei und eingelöst werden müsse sowie der Leistungsanspruch so ausgestaltet werden müsse, ”dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt“. Bei einer Ermittlung der Regelleistungen durch das derzeit übliche Statistikmodell sei nachzuweisen, dass die gewählte Referenzgruppe tatsächlich in ihrem Ausgabeverhalten zu erkennen gebe, welche Aufwendungen für das menschenwürdige Existenzminimum erforderlich sind, heißt es weiter. Zudem seien Zirkelschlüsse auszuschließen. Dazu müssten sogenannte ”verdeckt Arme“ aus der Referenzgruppe ausgeschlossen werden. Auch auf Abschläge solle weitgehend verzichtet werden, fordert die Linksfraktion.
Die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen sollten ”altersspezifisch und konkret“ ermittelt werden, heißt es weiter. Dabei sei der zu deckende Bedarf ”an kindlichen Entwicklungsphasen auszurichten und an dem, was für die Persönlichkeitsentfaltung eines Kindes erforderlich ist“, zitieren die Abgeordneten das Bundesverfassungsgericht, das eine Neuberechnung der derzeitigen Hartz-IV-Sätze angemahnt hatte. Zukünftig müsse die Fortschreibung der Regelleistungen an die Preisentwicklung der regelsatzrelevanten Güter angepasst werden, heißt es weiter.
Schließlich fordert die Linksfraktion die Einrichtung einer Kommission zur künftigen Ausgestaltung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Die Kommission soll unter anderem den Auftrag haben, die Reichweite und Implikationen des verfassungsrechtlich verankerten Grundrechts zu analysieren. Sie müsse darüber hinaus eine zusammenfassende Evaluierung bisheriger Verfahren vorlegen und alternative und / oder komplementäre Ermittlungsverfahren bewerten.
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