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Berlin: (hib/EIS/MIK) Am Mittwoch, 6. Oktober, tritt der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur öffentlichen Anhörung über "Nährwertprofile im Rahmen der Health Claims Verordnung" zusammen. Acht eingeladene Experten nehmen zu dem Thema Stellung. Die Sitzung beginnt um 8 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Deutschen Bundestages, Anhörungssaal 3.101. Ziel der Health Claims Verordnung ist, Verbraucher zu schützen und zu informieren. Die EU-Verordnung regelt, wie Lebensmittel gekennzeichnet sein sollen und wann sie zum Beispiel als gesund bezeichnet werden dürfen. Welche Probleme aber aus Sicht der Wissenschaft, der Verbraucherverbände und der Wirtschaft entgegen einer praxisgerechten und verbraucherfreundlichen Umsetzung stehen, wollen die Fachpolitiker und Experten in der öffentlichen Anhörung diskutieren. Debattiert wird unter anderem, ob das Nährwertprofilkonzept ein Verstoß gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Willkürverbots darstellt. Welche Vor- und Nachteile Konsumenten aus der Verwendung von Nährwertprofilen als gesund deklarierter Lebensmittel ziehen. Welche Bewertungskriterien überhaupt nötig sind, um Nährwertprofile wissenschaftlich fundiert und neutral einschätzen zu können. Und, ob solche Profile auf Produkte wie Brot, Milch und Fleisch anwendbar sind?
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